Allgemeine Geschäftsbedingungen
Durch die umseitig geleistete Unterschrift willigt das Mitglied gemäß Artikel 6 der DSGVO darin ein, dass das Fitnessstudio (Fitnesscenter Drensteinfurt GmbH, hier im weiteren FCD genannt) zum Zwecke der Durchführung des Vertrages einschließlich der Zahlungsabwicklung, der Zahlungskontrolle, der Trainingsbetreuung (welche der Terminverwaltung, die Erhebung von Daten zur Erstellung eines Trainingsplanes ggf. gemäß Art. 9 der DSGVO, sowie die Einbindung des Mitglieds und dessen Gäste ins Clubleben), umseitige Daten erhebt, speichert und verwendet und nimmt zur Kenntnis, dass diese auf Verlangen beim Studioleiter eingesehen werden.
1. Vertragsverhältnis
Das Vertragsverhältnis ist zeitlich auf eine Grundlaufzeit von 12 bzw. 24 Monaten begrenzt und verlängert sich automatisch jeweils um weitere 12 Monate, wenn es nicht spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich oder per E-Mail bei der Fitnesscenter Drensteinfurt GmbH, Raiffeisenstr. 1, 48317 Drensteinfurt, gekündigt wird. Das gleiche Kündigungsrecht steht der Fitnesscenter Drensteinfurt GmbH zu. Die Vereinbarung beginnt mit dem Datum der Unterschrift und der Vertragsannahme durch die Fitnesscenter Drensteinfurt GmbH. Zusatzvereinbarungen sind Bestandteil der Mitgliedschaft und gebunden an die jeweilige Laufzeit.
2. Zahlungsbedingungen
Der umseitig aufgeführte Mitgliedsbeitrag ist monatlich zum 01. im Voraus fällig. FCD ist berechtigt, für jede Mahnung eine Gebühr in Höhe von 5,00 Euro zu berechnen. Rückbelastungskosten für die Nichtausführung einer Lastschrift durch die Bank, z. B. wegen nicht ausreichender Deckung oder nicht mitgeteiltem Wechsel der Bankverbindung gehen zu Lasten des Mitglieds. Bei Verzug von mindestens zwei Monatsbeiträgen werden alle Forderungen an ein Inkassounternehmen bzw. an einen Rechtsanwalt weitergeleitet. Die daraus entstehenden zusätzlichen Gebühren gehen zu Lasten des Mitglieds.
3. Trainingsmöglichkeiten
Mit Unterzeichnung der Vertragserklärung können die ausgewählten Sportarten bei FCD zu den angegebenen Trainingszeiten ausgeübt werden. Zur Beitragszahlung bleibt das Mitglied auch dann verpflichtet, wenn er/sie/es von den vorhandenen Trainingsmöglichkeiten keinen Gebrauch macht. Wir behalten uns Änderungen der Öffnungszeiten bzw. des Leistungsangebotes vor.
4. Hausordnung
Das Mitglied unterliegt im FCD der dortigen Hausordnung. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte und des Fitnesscenters, sowie zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Die Mitarbeiter des FCD sind berechtigt, Weisungen zu erteilen, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebs des Studios, zur Wahrung der Ordnung und Sicherheit oder zur Einhaltung der Hausordnung nötig ist. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.
5. Verhinderung & Schwangerschaft
Eine Beitragspflicht besteht auch dann, wenn dem Mitglied die Nutzung vorübergehend krankheits- oder verletzungsbedingt nicht möglich ist. Sollten Krankheiten oder Verletzungen länger als einen Monat dauern, wird der Vertrag nach Vorlage eines aussagefähigen ärztlichen Attests für einen oder mehrere Monate gestundet und über diesen Zeitraum verlängert. Im Fall einer Schwangerschaft gilt kein außerordentliches Kündigungsrecht. Es kann jedoch eine Ruhephase beantragt werden. Benötigt wird in diesem Fall ein Nachweis über die bestehende Schwangerschaft.
6. Zugang & Lichtbild
Die Mitglieder haben Zugang zu den Einrichtungen über eine Mitgliedskarte/Transponderarmband. Ohne wird der Zutritt ins Studio nicht gewährt. Bei Vertragsunterzeichnung ist das Mitglied verpflichtet, ein Lichtbild über eine Webcam erstellen zu lassen, welches gespeichert wird.
7. Datennutzung
Das Mitglied willigt ein, dass die FCD Vertrags- und Abrechnungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führt, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages dient.
8. Änderungen der Mitgliedsdaten
Änderungen des Namens, der Adresse und der Bankverbindung des Mitglieds sind dem FCD unverzüglich mitzuteilen. Durch schuldhafte Unterlassung entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Mitglieds. Die Rechte und Pflichten des Mitglieds aus dieser Vereinbarung sind nicht übertragbar.
9. Übertragbarkeit
Verträge sind nicht übertragbar und mündliche Nebenabreden bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.
10. Leistungsangebot & Preisanpassungen
Änderungen oder Anpassungen des Leistungsangebots des Fitnessstudios – insbesondere Änderungen bei Kursplänen, Sauna- oder Solariumnutzung sowie Anpassungen der Öffnungszeiten – stellen keinen wichtigen Grund für eine außerordentliche oder ordentliche Kündigung dar. Das Mitglied erkennt an, dass betriebsorganisatorische Anpassungen notwendig sein können und keinen Einfluss auf die Vertragsdauer haben.
Das Fitnesscenter ist berechtigt, die Mitgliedsbeiträge einmal jährlich um bis zu 4,00 € anzupassen. Diese Preisanpassung dient dem Ausgleich gestiegener Kosten (z. B. Energie, Personal, Instandhaltung, allgemeine Betriebskosten). Die Anpassung wird dem Mitglied mindestens 4 Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Eine Erhöhung von bis zu 4,00 € pro Jahr begründet kein Sonderkündigungsrecht.
Ein Umzug des Mitglieds – unabhängig von Entfernung oder Erreichbarkeit des Studios – stellt keinen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar. Das Risiko einer Wohnrotveränderung trägt das Mitglied. Der Vertrag bleibt bestehen und kann nur innerhalb der regulären Kündigungsfristen beendet werden.
11. Minderjährige
Das FCD kann in Ausnahmefällen Mitglieder aufnehmen, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben.
12. Haftung
FCD haftet nicht für höhere Gewalt. Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
13. Sachschäden
Verursacht das Mitglied fahrlässig oder vorsätzlich Schäden, haftet es für die Reparaturkosten.
14. Fristlose Kündigung
Bei groben Verstößen gegen die Hausordnung oder sonstigen wichtigen Gründen kann FCD fristlos kündigen.
15. Verlust von Zugangsmitteln
Bei Verlust der Mitgliedskarte/des Transponders wird eine Gebühr von 10,00 Euro erhoben.
16. Änderungen des Angebots
FCD behält sich vor, zumutbare Änderungen der Öffnungszeiten und des Kursangebotes vorzunehmen.
17. Spinde
Im Studio werden verschließbare Spinde zur Verfügung gestellt.
18. Eigenverantwortung
Das FCD Team ersucht alle Trainingsgäste, das Training stets nach den individuellen körperlichen Fähigkeiten auszurichten.
19. Videoüberwachung
FCD wird teilweise mit Videokameras überwacht. Intime Bereiche sind ausgenommen.
20. Solarium
Besonnung erfolgt auf eigene Gefahr. Empfehlungen sind zu beachten.
21. Salvatorische Klausel
Teilnichtigkeit bedeutet nicht Gesamtnichtigkeit.
22. Monatlich kündbare Mitgliedschaften
Monatlich kündbare Mitgliedschaften können mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Geht die Kündigung nicht fristgerecht ein, verlängert sich der Vertrag automatisch um einen weiteren Monat.